Luzern, 18.12.2023
Gute Neuigkeiten für die Versicherten der Krankenkasse Luzerner Hinterland (KKLH)
Die KKLH ist ab 2024 Jahr bereit, einen Gesundheitsförderungsbeitrag von 50% max. CHF 150.00 für die Ganzkörperkältetherapie aufzunehmen und dies in den «Internen Richtlinien Gesundheitsförderungsbeiträge» zu hinterlegen.
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und gezielter Behandlung von z. B. chronischen Schmerzzuständen, Rheumatischen Beschwerden (ausgewiesener Krankheitswert der Behandlung) wird auf besonderes Gesuch hin gar ein freiwilliger Beitrag von 50 % (max, CHF 500 / Jahr) aus der Krankenpflegezusatzversicherung (ZEB) durch die KKLH übernommen.
Die KKLH argumentiert diesen Entscheid mit den Worten: "Die Behandlung in der Kältekammer wird immer öfter nach Unfällen, bei chronischen Schmerzzuständen oder Rheumatischen Beschwerden angewendet. Daneben soll die Kältebehandlung auch dem Stressabbau und der Zellerneuerung dienen (im Sinne Wellness). In den Medien werden diese Behandlungen immer wieder positiv thematisiert".
med-ice Luzern bedankt sich für diese Ausrichtung bei der KKLH.
Die Krankenkasse Luzerner Hinterland hat ihren Sitz in Zell und zählt heute rund 23'000 Mitglieder. Das Hauptgebiet ist die Region Luzerner Landschaft, die KKLH ist aber insgesamt in zehn Kantonen tätig. Unter den Mitglieder gibt es sicher einige Kunden der Kältekammer -110°C Kunden, welche jetzt bei med-ice von einer KKLH-Kostenbeteiligung profitieren.
Übrigens auch die Helsana übernimmt Kosten in der Zusatzversicherung für die Ganzkörperkältetherapie. Die Kryotherapie ist bei Helsana als spezielle Behandlungsform gelistet.
Voraussetzung dazu ist ein vorgängiges Gesuch bei der Helsana mit einer anschliessenden schriftlichen Kostengutsprache durch die Helsana. Die Leistungen sind pro Kalenderjahr auf maximal 3000 Franken aus TOP/OMNIA bzw. 4500 Franken aus COMPLETA limitiert.
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